Was ist eine Kontovollmacht?
Wenn Sie jemanden eine Vollmacht (hier Kontovollmacht) erteilen, dann ist dies eine Entscheidung, die reiflich überdacht sein sollte. Rechtlich betrachtet, ist die Vollmacht ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Man muss also die Person, der man die Vollmach erteilt, vorher nicht gefragt haben. Gültig ist die Vollmacht, sobald sie dem von Ihnen benannten Vertreter ausgehändigt wird. Der Normalfall ist so, dass Sie natürlich vorher mit der Person reden, ob die von Ihnen ausgewählte Person auch die Vollmacht ausüben möchte. Auch ist es möglich nicht nur eine, sondern mehrere Personen zu bevollmächtigen.
Denken Sie nach, welche die richtige Vollmacht ist!
Es muss zwischen den unterschiedlichen Vollmachten die man vergeben kann, rechtlich unterschieden werden. Auf dieser Seite berichten wir über die Kontovollmacht, die Bankvollmacht und die Generalvollmacht. Bei einer klassischen Kontovollmacht ist es so, dass diese für ein vorher festgelegtes Konto gilt. Geben Sie Ihrem Vertreter allerdings eine Generalvollmacht, hat diese viel umfänglichere Befugnisse und Rechte, wie beispielsweise in Ihrem Namen Kredite aufzunehmen oder Verträge zu schließen. Auch ist es möglich bestehende Konten zu löschen.
Wie funktioniert die Kontovollmacht?
Eine Kontovollmacht kann zu unterschiedlichen Zwecken, quer durch die Bevölkerung benötigt werden. Sei es, dass zwei Personen heiraten. Beide haben schon vor der Ehe ein eigenes Konto, welches jeder Partner auch beibehalten will. Um sich gegenseitig abzusichern, möchte jeder Partner dem anderen aber eine Kontovollmacht erteilen, sodass jeder auch über das Konto des Anderen verfügen kann.
Auch bei Vereinen werden Kontovollmachten erteilt. Der Vereinsvorstand erteilt in der Regel dem Kassenwart die Vollmacht, entsprechend im Sinne des Vereins handeln zu dürfen.
In Unternehmen werden Kontovollmachten schon des Öfteren mal an einen Prokuristen, an einen Mitarbeiter der Buchhaltung und auch an den Steuerberater vergeben. Hier auch um zeitnah und aktuell Steuerzahlungen vornehmen zu können.
Die Kontovollmacht gehört zu den Vollmachten, die am häufigsten vergeben werden, gerade unter Ehepartnern, Lebenspartnern oder wie schon oben beschrieben in Vereinen und Gesellschaften. Die Buchhaltung benötigt diese Kontovollmacht um Mieten, Steuern, Gebühren, Gehälter, Kreditraten usw. bezahlen zu können.
Vollmacht Formular
Damit Sie immer das richtige Formular zur Verfügung haben, sind diese hier durch einen Klick zu erreichen. Ganz egal ob Bankvollmacht (Kontovollmacht) Sparkasse oder andere Banken oder Vollmacht und Generalvollmacht über den Tod hinaus. Bei den Kontovollmacht Muster finden Sie alles was Sie brauchen. Direkt eine Verfügungsvollmacht und Generalvollmacht beim Klick auf den Link: Generalvollmacht (PDF) - Vollmacht für die rechtsverbindliche Willenserklärung [Download]
Was gilt alles für die Kontovollmacht?
Wie? Der Gesetzgeber schreibt es zwar nicht vor, aber keine Bank würde auf Anhieb eine mündlich erteilte Kontovollmacht akzeptieren. Daher wird auch hier immer eine schriftliche Vollmacht erwartet. Nutzen Sie dazu Vordrucke, die wir Ihnen hier gern zur Verfügung stellen. Hierin sind alle Punkte abgedeckt und die Bank der die Vollmacht vorgelegt wird, wird diese auch akzeptieren. Somit kann Ihr Vertreter auch immer zeitnah und ohne Probleme handeln. Bankvollmachten und Kontovollmachten sind kostenlos, ebenfalls eine Änderung oder anderweitige Vollmacht. Banken verlangen keine Gebühren.
Wer? Als volljährige erwachsene Person, dürfen Sie Ihren Kontovollmacht Vertreter auch frei bestimmen. Das müssen nicht immer Verwandte, Kinder, Enkel oder so sein. Das kann auch der Nachbar oder eine Ihnen nahestehende Pflegeperson sein. Wichtig ist nur, dass der Vertreter ebenfalls Volljährig und natürlich geschäftsfähig ist.
Wo? In der Bank muss die bevollmächtigte Person dann die schriftliche Kontovollmacht und seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Danach bekommt er in der Regel einen Vordruck auf dem eine Unterschriftprobe zu leisten ist.
Was? Hoffentlich müssen Sie sich diese Frage nie so deutlich stellen. Denn mit der von Ihnen erteilten Kontovollmacht hat Ihr Vertreter das Recht, all das zu tun, was auch Sie als Besitzer des Kontos tun könnten. Er kann
- Geld in bar abheben,
- Überweisungen tätigen,
- Schecks ausgeben,
- Abbuchungen bestätigen,
- bestehende Kredite voll ausschöpfen,
- das Konto überziehen
Welche Punkte sollte eine einmalige Kontovollmacht enthalten?
In einer gültigen Vollmacht zum einmaligen Geld abheben sollte der Inhaber des Kontos neben seiner eigenen Adresse auch die Anschrift des Bevollmächtigten sowie den Geldbetrag erwähnen. Die Vollmacht kann formlos etwa wie folgt aussehen:
Kontovollmacht
Hiermit bevollmächtige ich,
Name und Vorname des Vollmachtgebers
Anschrift
Geburtsdatum
Herr, Frau (Name des Bevollmächtigten)
Anschrift
Geburtsdatum
, von meinem Konto (Kontonummer) des Bankinstitutes X, einmalig die Summe X ,-€ abzuheben. Die Vollmacht ist gültig im Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX.
Zum Abheben sind diese Vollmacht im Original sowie ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
Einschränkungen der Kontovollmacht
Die rechtliche Grundlage einer Kontovollmacht deckt allerdings nicht alle Bereiche ab. Der Eigentümer des Kontos erhält sich einige Rechte, über die der oder die Bevollmächtigte nicht verfügt. So kann beispielsweise nur der Eigentümer weitere Vollmachten aussprechen, Konten in seinem Namen eröffnen oder Kreditverträge abschließen beziehungsweise ändern. Auch Anträge für Kreditkarten können durch den Bevollmächtigten nicht erteilt werden. Pauschal gesagt könnte also festgehalten werden, dass die Kontovollmacht nur für genau dieses Konto gilt – und nicht für etwaige andere Verträge, die im Namen des Eigentümers mit der Bank abgeschlossen werden sollen.
Was darf er nicht? Ihr Vertreter darf keine weiteren Untervollmachten vergeben. Auch kann er keine Kredite aufnehmen oder Kreditkarten beantragen. Er kann das Konto weder kündigen noch auflösen. Ihm ist nur der normale Bankverkehr gestattet.
Wie lange? Die Kontovollmacht gilt vom Tag der Vorlage bis zu finalen Widerruf. Zum Beispiel bei der Postbank besteht die Kontovollmacht auch immer über den Tod des offiziellen Kontoinhabers hinaus.
Sie als Kontoinhaber bekommen in der Regel von Ihrer Bank eine Art Bestätigungsschreiben, womit die Bank bestätigt, dass die Vollmacht eingegangen und akzeptiert ist. Ihr Vertreter zeigt beim Besuch in der Bank die jeweilige Vollmacht und leistet zur Kontrolle eine Unterschrift.
Wie lange gilt eine Kontovollmacht?
Sie als derjenige der die Vollmacht vergibt, legen auch fest, wie lange diese Gültigkeit hat. Bei langfristigen Kontovollmachten sollte festgelegt werden, ob diese mit ihrem Tod erlöschen, oder über Ihren Tod hinaus bestehen bleiben. Halten Sie das schriftlich im Vollmachts-Formular fest.
Wie erstellt man eine einmalige Kontovollmacht für ein Girokonto?
Eine einmalige Kontovollmacht für ein Girokonto räumt dem Bevollmächtigten das Recht ein, einmalig einen bestimmten Betrag vom Konto des Inhabers abzuheben. Im Gegensatz zu einer generellen Vollmacht über ein Bankkonto wird in dem entsprechenden Schreiben angegeben, welche Summe der Bevollmächtigte abheben, bzw. verfügen darf. Nachdem er sich diesen Geldbetrag auszahlen lässt, erlischt die Gültigkeit der Vollmacht. Die einmalige Vollmacht für ein Girokonto ist deshalb mit wesentlich weniger Risiken als eine normale Vollmacht verbunden.
Es ist immer sinnvoll eine Vollmacht über den Tod hinaus einzuräumen
Viele glauben, dass sie als Erbe ohne Weiteres über das Konto des Verstorbenen verfügen können. Auch wenn Sie ein naher Angehöriger sind, ist dies nicht so. Auch Testament und Sterbeurkunden reichen meist nicht aus. Benötigt wird ein Erbschein, den man beim Nachlassgericht bekommt. Dies kann mehrere Wochen dauern. Gibt es mehrere Erben, ohne geklärte Details, dürfen diese eigentlich nur zusammen über das Bankguthaben entscheiden.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Natürlich, keine Sorge, jede Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Dies sollte gegenüber einer Bank immer schriftlich geschehen. Sobald dieses Schreiben bei der Bank eingetroffen ist, erlischt die Vollmacht. Gehen Sie am besten vorher auf Nummer sicher und überlgen Sie genau, wem Sie eine Kontovollmacht erteilen.
Die transmortale Kontovollmacht
Die transmortale Konto-Vollmacht ist eine Verfügungsvollmacht, die bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers besteht und auch nach seinem Tod nicht erlischt. Viele Menschen machen sich vor allem darüber Gedanken, wie sie ihren Kindern oder engen Vertrauten nach ihrem Ableben die Möglichkeit geben können, mithilfe des Konto-Guthabens sofort das Nötigste zu erledigen. In solchen Fällen ist die Möglichkeit, eine transmortale Kontovollmacht zu erstellen, eine große Hilfe. Gerade dann, wenn es wichtig ist, die Bestattung zu organisieren und eventuell ein Grab anzulegen, kann der verstorbene Vollmachtgeber seine Hinterbliebenen mit einer rechtzeitig erteilten transmortalen Kontovollmacht finanziell unterstützten.
Die postmortale Vollmacht
Neben der transmortalen Vollmacht ist, kann auch eine postmortale Konto-Vollmacht erteilt werden. Nicht jeder möchte bereits zu Lebzeiten seine Zugriffsrechte über das eigene Konto mit einer anderen Person teilen. Doch Menschen, die im Leben Wert auf volle Souveränität legen, möchten auch nach dem Tod noch sicher gehen, dass alles seinen geregelten Gang geht. Für die Bezahlung der Kosten, die bereits während des Krankenhausaufenthalts entstehen und nach dem Tod fällig sind, will man noch zu Lebzeiten Sorge tragen. Das macht die postmortale Kontovollmacht möglich.
Die Form der Kontovollmacht für den Sterbefall
Um im Alter oder in Stresssituationen entlastet zu sein, erteilt man im Leben mitunter Verfügungsvollmachten über das eigene Konto. Manchmal kann es dabei auch darum gehen, eine zweite Person, beispielsweise einen nahen Angehörigen, in besonderen Situationen wie bei Auslandsaufenthalten abzusichern. Eine Konto-Verfügungsvollmacht kann auch den Sterbefall des Kontoinhabers mit einbeziehen. In diesem Fall hat der Vollmachtgeber die Möglichkeit, eine Konto-Vollmacht über den eigenen Tod hinaus zu erteilen. Bei einer solchen Vollmacht handelt es sich um eine transmortale Vollmacht.
Die Frage, ob man eine Kontovollmacht für den Sterbefall einrichten kann, lässt sich also bejahen. Die postmortale Kontovollmacht ist eine Vollmacht, die erst mit dem Tod des Vollmachtgebers in Kraft tritt. Mit dieser Vollmacht können ausstehende Rechnungen bezahlt werden. Auch die anstehenden Bestattungsformalitäten lassen sich im Idealfall so mit postumer Unterstützung des Vollmachtgebers erledigen. Bei der postmortalen Vollmacht handelt es sich um eine aufschiebende Vollmacht. Sie wird ab dem Zeitpunkt des Erteilens bis zum Zeitpunkt des Ablebens aufgeschoben. Für eine postmortale Vollmacht ist keine bestimmte Form erforderlich. Sie sollte jedoch den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Wohnsitz, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit des Bevollmächtigten beinhalten. Wer eine Vorlage für eine Kontovollmacht nach dem Tod sucht, der kann in seinem Kreditinstitut danach fragen oder im Internet fündig werden. Ansonsten lässt sich die Vollmacht auch handschriftlich erstellen.
Die rechtlichen Grundlagen der Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht ist mitunter die einzige praktikable Lösung, um in ihrer Geschäftsfähigkeit behinderten Menschen eine weitgehende Kontrolle über die eigenen Finanzen zu ermöglichen. Zwar werden die Rechte über das Konto, wie der Name schon sagt, abgegeben, aber da dies an eine vorher als vertrauensvoll eingestufte Person geschieht, sollten im Alltag nur wenige spürbare Einschränkungen auftreten.
Die Grundlage für eine Bankvollmacht
Die Vollmacht über das Konto einer natürlichen Person ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Zivilrecht zu finden und stellt eine Form der Stellvertretung dar (§ 164 ff.). Um eine solche Kontovollmacht erteilen zu können, verlangen die Banken und andere Kreditinstitute normalerweise eine schriftliche Erteilung der Vollmacht. Dazu werden besondere Vordrucke genutzt, auf welchen diejenige Person, die in Zukunft über das Konto verfügen können soll, genannt werden muss. Weiterhin müssen handschriftliche Unterschriften auf dem Dokument zu finden sein.
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, darf der oder die Bevollmächtigte das Konto der betroffenen Person im selben Umfang nutzen wie der eigentliche Eigentümer. Da davon ausgegangen wird, dass der oder die Bevollmächtigte alle Geschäfte im Interesse des Eigentümers des Kontos durchführt, wird jedoch die Haftung über das Konto nicht abgegeben. Das bedeutet, dass auch eventuelle Sollsalden, die durch die Führung des Kontos durch den Bevollmächtigten entstehen, Verpflichtungen für den eigentlichen Eigentümer hervorrufen.
Banken benötigen für eine Bankvollmacht ein spezielles Formular
Viele Banken bevorzugen das Ausfüllen einer vorgedruckten Vollmacht. Die Abwicklung der Transaktionen fällt dem Bankinstitut damit leichter, in der Regel werden aber bei vollständigen Angaben auch formlose Anträge akzeptiert.
Welche Schwierigkeiten kann es bei einer einmaligen Vollmacht geben?
Wenn die bevollmächtigte Person dem Bankinstitut völlig unbekannt ist, kann es zu Problemen beim Geld abheben kommen. In vielen Fällen ist es sinnvoller, dass der Kontoinhaber beim Bankinstitut eine Vollmacht für eine bestimmte Person hinterlegt. So kann sich die Bank sicher sein, dass eine einmalige Vollmacht nicht gefälscht ist.
Sinn und Zweck der Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht soll laut Gesetzgeber immer dann ausgestellt werden, wenn der rechtmäßige Eigentümer des Kontos seinen Angelegenheiten – wie die Bezahlung von monatlichen Rechnungen (Miete, Strom, …) – nicht mehr nachkommen kann. Dies kann etwa aufgrund von schweren Krankheiten oder Unfällen der Fall sein, aber auch eine altersbedingte geistige Schwäche kann ein Grund sein, warum eine Kontovollmacht ausgestellt werden muss. In diesen Fällen soll laut Gesetz eine Betreuung dafür sorgen, dass der Kontoinhaber weiterhin finanziell abgesichert bleibt und Geschäfte abschließen kann.
Der Nachteil an diesem Verfahren ist, dass eine Betreuung, die durch den Staat erteilt wird, nicht im selben Vertrauensverhältnis mit der betroffenen Person steht wie etwa ein nahestehender Verwandter. Die rechtliche Grundlage einer Kontovollmacht sieht allerdings vor, dass die erstellte Kontovollmacht zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, als der Eigentümer noch über die volle Geschäftsfähigkeit verfügte – also vor möglichen Unfällen oder Krankheiten. Zu spät ausgestellte Vollmachten werden vom Gesetz nicht anerkannt.
Kontovollmacht in der Ehe – beide Konten pfändbar
Die Frage, ob bei einer Kontovollmacht in der Ehe beide Konten pfändbar sind, stellt sich immer dann, wenn ein Ehepartner Schulden verursacht hat und beide Eheleute über ein eigenes Bankkonto verfügen und sich wechselseitig eine Kontovollmacht erteilt haben. Hinsichtlich Pfändungsmöglichkeiten und Pfändungsrichtlinien sind zunächst einmal die rechtlichen Hintergründe der Eheschließung sowie die Art der entsprechenden Girokonten zu prüfen.
Die Zugewinngemeinschaft
Wenn kein Ehevertrag besteht, geht das deutsche Familienrecht zunächst einmal davon aus, dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Das bedeutet, das Vermögen, das jeder Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat, bleibt sein alleiniges Eigentum und er kann darüber verfügen, ohne die Zustimmung des Partners einzuholen. Allerdings gilt hier die Einschränkung, dass Ausgaben nicht das gesamte Vermögen betreffen dürfen, da jeder Ehegatte dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig ist und sich in einem angemessenen Umfang an den Lebenshaltungskosten beteiligen muss. Dass das eigene Vermögen unangetastet bleibt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1363 Absatz 2 festgelegt, der besagt: „Bei im Zustand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten werden das Vermögen des Mannes und der Frau grundsätzlich nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten …“
Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass das Kontoguthaben auf dem jeweils eigenen Konto, nicht gepfändet werden kann, weil der Ehepartner Schulden hat. Hier kann also die Frage: Kontovollmacht in der Ehe – beide Konten pfändbar? klar verneint werden.
Gütertrennung und Gütergemeinschaft
Genauso sieht es aus, wenn durch einen notariellen Vertrag der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wurde. Hier behält nicht nur jeder Ehegatte das Vermögen, das er mit in die Ehe gebracht hat, sondern darüber hinaus auch die freie Verfügung über Vermögen, dass er selbst während der Ehe hinzugewonnen hat.
Vorsicht ist geboten beim Güterstand der Gütergemeinschaft. Hier verschmelzen die Vermögen, aber auch die Schulden beider Eheleute komplett miteinander. Verfügungen sind nur gemeinsam möglich und jeder Ehegatte haftet für die Schulden des anderen in vollem Umfang. Wer vertraglich die Gütergemeinschaft bei der Eheschließung vereinbart, muss damit rechnen, dass auch das eigene Konto gepfändet werden kann, wenn der Ehepartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Fall der Gütergemeinschaft gilt also zunächst grundsätzlich: Kontovollmacht in der Ehe – beide Konten pfändbar.
Das Ehegattenkonto
Bei der Eröffnung eines Girokontos haben Ehepaare unterschiedliche Möglichkeiten. Auch hier sollte die Frage: Kontovollmacht in der Ehe – beide Konten pfändbar? vorher geklärt werden. Natürlich reicht es grundsätzlich aus, wenn einer der beiden Ehepartner als Kontoinhaber auftritt und dem anderen eine Kontovollmacht einräumt. Der Bank gegenüber haftet aber allein der Kontoinhaber. Ehepaare, die sicherstellen wollen, dass im Falle von Erbstreitigkeiten keine Probleme entstehen, sollten ein sogenanntes Ehegattenkonto einrichten. Hier treten beide Ehepartner gemeinsam als Kontoinhaber auf. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Pfändungen, auch wenn sie nur einen Ehepartner betreffen, auf diesem gemeinsamen Konto möglich sind.
Kontovollmacht für Familienangehörige
Eine Kontovollmacht sichert dem Bevollmächtigten in der Regel weitgehende Rechte bezüglich eines Bankkontos zu und basiert in erster Linie auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Kontoinhaber und Bevollmächtigtem. Stellt der Inhaber eines Bankkontos einer Vertrauensperson bei seinem Bankinstitut eine Vollmacht aus, kann dieser je nach Form der Vollmacht über das Konto verfügen.
In besonders vielen Fällen wird eine Kontovollmacht zwischen Familienangehörigen ausgestellt. Zum einen, weil hier das Vertrauensverhältnis meist belastbar und intakt ist, und zum anderen, um in Krankheits- oder Sterbefällen über das Konto des Betroffenen verfügen zu können.
Bei plötzlich auftretenden Krankheiten, einem Schlaganfall oder im Todesfall können Angehörige ohne eine Vollmacht nicht auf die Finanzen des Betroffenen zugreifen. Um diese Situation zu vermeiden, ist das prophylaktische Ausstellen einer Vollmacht in vielen Fällen sinnvoll. Der Kontoinhaber sollte sich jedoch immer im Klaren darüber sein, welche Rechte er dem Bevollmächtigten zugesteht.
Verschiedene Typen einer Kontovollmacht
Eine weit verbreitete Art der Kontovollmacht für Familienangehörige ist die sogenannte postmortale Vollmacht. Diese wird vom Inhaber des Kontos zu Lebzeiten ausgestellt. Es tritt erst mit seinem Tod in Kraft. So wird Angehörigen die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten im Todesfall deutlich erleichtert. Ohne einen Missbrauch der Vollmacht zu Lebzeiten zu ermöglichen.
Bei einer Kontovollmacht ist generell wichtig, dass diese nur im Original gültig ist und von der Bank angenommen wird. Zur Absicherung kann der Aussteller das Schriftstück im Fall einer postmortalen Vollmacht von einem Anwalt oder Notar aufbewahren lassen. Im Todesfall wird es dann dem oder den bestimmten Familienangehörigen ausgehändigt.
Die transmortale Vollmacht gilt sowohl zu Lebzeiten des Kontoinhabers als auch nach seinem Tod. Diese Art der Bevollmächtigung ist sinnvoll, um Ehegatten, die ohnehin Zugriff auf das Konto haben, auch nach dem Tod des Kontoinhabers Zugriff auf die finanziellen Geschäfte zu gewährleisten. Zu Konflikten kann es kommen, wenn die Angehörigen mit Vollmacht im Todesfall laut Testament nicht zu den Erben gehören.
Eine nicht weit verbreitete Art der Vollmacht ist die prämortale Vollmacht. Sie hat die gegenteilige Funktionsweise einer postmortalen Vollmacht, erlischt also im Falle des Todes. Das Bankinstitut hat also bei jeder Verfügung über das Konto zu prüfen, ob der Inhaber noch lebt.
Welche Rechte erhält der Bevollmächtigte?
Mit einer Kontovollmacht erhalten auch Familienangehörige keine uneingeschränkten Rechte. Alltägliche Finanzgeschäfte wie
- Abheben und Überweisen von Geld im Kreditrahmen
- An- und Verkauf von Wertpapieren
- Verwaltung von Kontoauszügen und Abrechnungen
sind in der Regel zulässig. Weitergehende Rechte wie der Abschluss von Kreditverträgen oder die Erteilung von weiteren Vollmachten sind normalerweise ausgenommen und werden von der Kontovollmacht nicht gedeckt.
Welche Konflikte kann eine Kontovollmacht mit sich bringen?
Wie bereits erwähnt, basiert die Erteilung einer Vollmacht auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen. Ein Missbrauch lässt sich nicht ausschließen, ist aber rechtlich strafbar. Im Zweifelsfall muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass Abhebungen oder Überweisungen dem Wunsch des Kontoinhabers entsprechen.
Letzte Aktualisierung am 8.12.2020 um 00:05 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API